Unterstützungsangebote

Hilfen zur Erziehung

Alle Sorgeberechtigten haben nach §27 SGB VIII das Recht auf Hilfen zur Erziehung, um das Kindeswohl zu sichern.
Die entsprechenden Hilfen können die Sorgeberechtigten beim Jugendamt beantragen.
Das Jugendamt hilft auch dabei, zu entscheiden, welche Unterstützung passend sein könnte.

Die Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach dem Landkreis, in dem das Kind wohnt.

Jugendamt Landkreis Uckermark
Jugendamt Landkreis Barnim

Familienberatungsstellen
Eltern, aber auch Kinder und Jugendliche selbst, haben das Recht, sich durch Beratung in ihrer Lebenssituation unterstützen zu lassen.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, unabhängig von der Konfession oder Religion und bei Bedarf auch anonym!
Für Familien, die im Landkreis Uckermark wohnen, ist die Familienberatungsstelle „impuls“ vom ejf zuständig:

Beratungsstelle für Familie,
Jugend und Erziehung
Puschkinallee 28
16278 Angermünde
Tel. (03331) 218 31
Fax (03331) 365 1235
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Beratungsstelle in Angermünde bietet folgende Unterstützung an:

-          Jugendberatung
-          Erziehungs- und Familienberatung
-          Sorgerechts- und Umgangsberatung
-          Paarberatung
-          Trennungs- und Scheidungsberatung
-          Kinderschutz

… und weitere Angebote siehe Homepage der Beratungsstelle: Beratungsstelle „impuls…“

Für Familien, die im Landkreis Barnim wohnen, ist die Familienberatungsstelle in Eberswalde zuständig:

Familien- und Erziehungsberatung Eberswalde
Puschkinstr. 13
Bürgerbildungszentrum
16225 Eberswalde
Tel : 03334 – 289164
Fax: 03334 – 3878970
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Infos