Willkommen im Hort "Am Mündesee"

Unser Hort "Am Mündesee" befindet sich direkt auf dem Gelände der Puschkin Grundschule - ruhig gelegen nahe dem Mündesee und in der Altstadt von Angermünde. Wir sind Kooperationspartner der „Verlässlichen Halbtagsgrundschule“ Puschkinschule Angermünde und betreuen Ihre Kinder vor und nach der Schule. Dabei steht ein motiviertes Hortteam mit vielen Ideen und pädagogischem Wissen zu Verfügung, dass sich allen Kindern annimmt und mit Empathie arbeitet.

Kontakt
Seestraße 28
16278 Angermünde

Telefon: 03331 260086
Mobil (nur für Ausflüge und Notfälle): 0151 42404664
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Träger
Stadt Angermünde
Markt 24
Telefon: 03331 260065

Öffnungszeiten

In der Schulzeit Montag bis Donnerstag: 06:00 - 07:25 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 06:00 - 07:25 Uhr und 12:35 - 16:00 Uhr

Montag - Donnerstag 

Zeit
Ausgestaltung
Verantwortlichkeit
06:00 – 07:25 Uhr
Frühbetreuung
(bezahlte Hortzeit)
Horterzieher/innen
11:20 – 11:50 Uhr
Mittagsband (Kl. 3 - 6)
Horterzieher/innen entsprechend
der Anzahl der Kinder
11:50 – 12:35 Uhr
Mittagsband (Kl. 1 - 2)

Horterzieher/innen entsprechend
der Anzahl der Kinder
12:40 – 13:25 Uhr
ILZ 1. Klassen
(Hausaufgabenzeit)
Horterzieher/innen 
Ab 13:30 Uhr
Nachmittagsbetreuung
(bezahlte Hortzeit)
Horterzieher/innen

13:25 – 13:30 Uhr Pausenzeit zwischen Schulende und Hortöffnung

Freitag - keine verlässliche Halbtagsgrundschule!!!
Hortöffnung:
- ab 12:35 Uhr bezahlte Hortzeit für die Klassen 1 - 3
- ab 13:25 Uhr bezahlte Hortzeit für die Klassen 4
- von 12:35 - 13:20 Uhr Mittagessen für Klasse 1 und 2

Bringen/Abholen der Hortkinder:
- Horteingang Seestraße (Bitte beachten Sie die Hortöffnungszeiten!)
- den Schuleingang finden Sie in der Fischerstraße - dieser wird nach Schulschluss geschlossen

Ferienplanung

Ferienzettel, die wir Ihnen austeilen, schicken Sie auch bei Nichtbedarf unterschrieben zurück. Haben Sie in den Ferien einen höheren Betreuungsbedarf als vertraglich vereinbart, muss dieser vor Ferienbeginn mit Arbeits­besch­einigungen nachgewiesen werden!

Öffnungszeiten in den Ferien
von Montag bis Donnerstag 06:30 bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 06:30 bis 16:00 Uhr im Wechsel mit dem Hort „Abenteuerland“ in der Gustav Bruhn Schule

Ferienplanung

Ferien
Datum
Status Hort
Weihnachten
22.12.2025 bis 23.12.2025
Beide Horteinrichtungen geschlossen
Weihnachten 
29.12.2025 bis 30.12.2025
Beide Horteinrichtungen geschlossen

Neujahr
02.01.2026
Beide Horteinrichtungen geschlossen

Winter
06.02.2026
Teamfortbildung, Hort "Am Mündesee" geschlossen

Winter
03.02.2026
Beide Horteinrichtungen ab 12 Uhr geschlossen - Teamfortbildung

Ostern
30.03.2026 bis 02.04.2026
Hort "Am Mündesee" geöffnet
Ostern
07.04.2026 bis 10.04.2026
Hort "Abenteuerland" geöffnet
Variabler Ferientag - schulfrei
15.05.2026
Beide Horteinrichtungen geschlossen
Pfingsten
26.05.2026
Beide Horteinrichtungen geschlossen - Teamfortbildung
Sommer
09.07.2026 bis 10.07.2026
Beide Horteinrichtungen geöffnet
Sommer
13.07.2026 bis 31.07.2026
Hort "Am Mündesee" geöffnet

Sommer
03.08.2026 bis 21.08.2026
Hort "Abenteuerland" geöffnet
Herbst
19.10.2026 bis 23.10.2026
Hort "Am Mündesee" geöffnet
Herbst
26.10.2026 bis 30.10.2026
Hort "Abenteuerland" geöffnet
Weihnachten
23.12.2026
Beide Horteinrichtungen geschlossen
Weihnachten 
28.12.2026 bis 30.12.2026
Beide Horteinrichtungen geschlossen

Änderungen vorbehalten!

Der Kita-Ausschuss hat den Ferienplan (s.o.) inklusive Schließzeiten bestätigt.

Unsere Grundregeln

Was wir alleine nicht schaffen, das schaffen wir dann zusammen.
Gemeinsam sind wir stark1

+

Für Kinder, Besucher und Eltern herrscht im Hort Handyverbot! Wir legen Wert auf einen wertschätzenden Umgang miteinander. Geht etwas nicht nach Wunsch oder gibt es Ärger, wollen wir versuchen, Ärger und Wut zu beherrschen, damit wir die Situation in der nötigen Ruhe klären können. Wir wollen hier keine Schimpfwörter hören. Wir machen uns bemerkbar, wenn wir etwas sagen wollen, lassen die anderen aber ausreden. Alle sollen sich bei uns wohlfühlen. Deshalb achten wir in Haus und Hof auf Ordnung und Sauberkeit. Wir essen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen, verschiedener Räume oder auf dem Spielplatz. Wir achten auf unsere persönlichen Dinge, da keine Haftung dafür übernommen wird. Wir wollen persönliche Dinge nicht verlieren bzw. wiederfinden. Deshalb beschriftet jeder seine Trinkflaschen, Brotbüchsen, Hausschuhe, Bekleidung etc. mit seinem Namen. Wir gehen nicht unerlaubt an fremde Sachen. Wir halten uns an die aktuellen Hygienevorschriften.

Unsere Hausordnung

 
1.    Die Hausordnung ist fester Bestandteil unserer Einrichtung und dient der Sicherheit aller Kinder. Mit der Information und der Unterschrift verpflichten sich Mitarbeitende und Sorgeberechtigte zur Einhaltung der Hausordnung.

2.    Der Besuch der Kita erfolgt nach Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen den Personen-sorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung – der Stadt Angermünde.

3.    Die Kita-Kostenbeitragssatzung der Stadt Angermünde in der jeweils gültigen Fassung sind für die Personensorgeberechtigten verbindlich.

4.    Dem Personal ist wertschätzend zu begegnen und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Kommen Kinder den Anweisungen nicht nach, behalten wir uns vor, die Sorgeberechtigten zu informieren. Die Kinder müssen dann sofort abgeholt werden. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie körperliche und verbale Angriffe auf Kinder und Erwachsene, sowie zum Schutz vor sich selbst erhalten die Kinder einen Denkzettel.

1. Denkzettel: gelb – Verwarnung

2. Denkzettel: gelb – Elterngespräch

3. Denkzettel: rot   – 5 Tage Suspendierung

Bei einem weiteren groben Regelverstoß erfolgt die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrages!

5.    Die Kinder haben sich nicht unerlaubt vom Hort zu entfernen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Einrichtung ständig verschlossen ist. Verlässt ein Kind unberechtigt das Gelände und die Sorgeberechtigten sind nicht erreichbar, wird die Polizei informiert.

6.      Die Verantwortung der Erzieher*innen, insbesondere die Aufsichtspflicht, für das Kind beginnt mit der Anmeldung und endet mit der Verabschiedung bei den die Erzieher*innen. Begleitende Geschwisterkinder und Freunde unterliegen der Aufsichtspflicht der Sorgeberechtigten. Unsere Räume sind nicht frei von verschluckbaren Kleinteilen. Kleinkinder dürfen die Funktionsräume nicht betreten.

Die Übergabe eines Kindes an andere Personen erfolgt nur nach Vorlage einer gültigen Vollmacht bzw. Dauervollmacht. Dies gilt auch für die Abholung durch ältere Geschwisterkinder.

Das Alleingehen eines Kindes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Personensorgeberechtigten und muss mit Datum und Uhrzeit des Gehens versehen sein. Trotz vorliegender Erlaubnis obliegt in besonderen Situationen (z.B. Sturm, Gefahren, Baustellen) den Erzieher/innen die Entscheidung, ob das Kind tatsächlich geschickt wird.

7.    Entsprechend dem UV-Index stellen wir Sonnenschutz- und Hautpflegecreme zur Verfügung. Welche Sorten aktuell verwendet werden, ist beim Personal zu erfragen. Sonnenschutz durch Kleidung obliegt den Sorgeberechtigten.

8.      Unsere Öffnungszeiten sind von 6.00 Uhr bis 7.25 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Freitag Nachmittag von 12.35 bis 16.00 Uhr. Die Verweildauer eines Kindes in der Kindereinrichtung richtet sich nach der vertraglich abgeschlossenen täglichen Betreuungszeit.

9.      Sämtliche Änderungen (z.B. Anschriften, Telefonnummern, …) müssen unverzüglich und in schriftlicher Form angezeigt werden, damit die Sorgeberechtigten im Falle eines Unfalls erreicht werden können.

10.  Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Personen. Bei offensichtlichem Unwohlsein, Fieber, Durchfall oder Erbrechen, werden die Sorgeberechtigten durch die Erzieher*innen aufgefordert, ihr Kind abzuholen.

11.  Das Personal der Kindertagesstätte ist angehalten, den Kindern grundsätzlich keine Medikamente zu verabreichen. Ausnahmen sind zugelassen für chronisch Kranke, Allergiker und Notfallkinder (z.B. Fieberkrampf, Epilepsie). In diesem Fall ist es erforderlich, eine in der Kita hinterlegte Vereinbarung auszufüllen, die von den Sorgeberechtigten und dem behandelnden Arzt unterschrieben ist.

12.  In den Einrichtungen und auf dem gesamten Gelände herrscht ein Verbot für Zigaretten, Drogen, Alkohol sowie weiteren Suchtmitteln, Schund- und Schmutzliteratur.

Gleiches gilt für Gefahrstoffe z.B. Deo oder Sonnencreme-Spray.

Das Mitbringen von Schuss-, Stich-, Stosswaffen sowie Spraygas ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für Spielzeugpistolen.

13.  Verbot verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Propagandamittel

(1) In der Einrichtung oder bei Angeboten der Kita ist es verboten, Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen. Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.

(2) Absatz 1 gilt auch für Handlungen, die geeignet sind, den Nationalsozialismus oder andere zur Gewaltherrschaft strebenden Lehren zu verherrlichen oder zu rechtfertigen, oder einen antisemitischen oder rassistischen Inhalt haben.

(3) Liegt ein Verstoß gemäß Abs. 1 und 2 vor, hat die anwesenden Fachkraft die Pflicht, den Verstoß sofort abzustellen und geeignete pädagogische Maßnahmen zu ergreifen.

(4) Bei strafmündigen Jugendlichen oder Erwachsenen ist von der tätigen Fachkraft zu prüfen, ob eine Strafanzeige erstattet wird.

14.  Für privates Spielzeug, elektronische Medien und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Im Hort gilt Handyverbot und die Nutzung von Smartwatches ist untersagt.

15.  Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände verboten.

16.  Wichtige Mitteilungen für die Sorgeberechtigten befinden sich an den Informationstafeln und werden per Zettel übermittelt.

17.  Bei Problemen oder Ratschlägen erreichen sie uns per Telefon oder Mail. Zusätzlich steht Ihnen unser Postbriefkasten oder KrimsKramKasten zur Verfügung.

18.  Das Tragen von Ketten, Kordeln oder Schlüsselbändern sowie lockeren Loop-Schals im Halsbereich ist untersagt. (Durch enganliegende Schlauchschals wird das Unfallrisiko minimiert.)

19.  Die Nutzung von Feuer im gesamten Gelände obliegt ausschließlich dem pädagogischen Personal.

20.  Das Fahrradfahren auf dem Gelände ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

21.  In den Gruppenräumen sind Wechselschuhe zu tragen.

22.  Bei Ertönen von Sondersignalen handeln alle Kinder und Besucher nach dem Alarm- und Evakuierungsplan und folgen den Anweisungen der Erzieher*innen.

23.  Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

24.  Das Rennen im Gebäude ist untersagt.

25.  Wir achten gemeinsam auf Ordnung und Sauberkeit.

26.  Relevante Hortunfälle sind beim Durchgangsarzt vorzustellen. Eine Unfallmeldung ist am nächsten Werktag beim pädagogischen Personal anzuzeigen.

27.  Die aktuell aushängenden Regeln sind zu beachten.

28.  Zum Büro hat nur das Personal zutritt.

29.  Das Haus- und Weisungsrecht hat die Leitung der Einrichtung.

30.  Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreuungsvertrag durch die Stadt Angermünde gekündigt werden.

Wichtige Gesundheitshinweise

1. Im Hort bestehen durch enge, nur eingeschränkt kontrollierbare Gesichts- und Körperkontakte zwischen den Kindern sowie Kindern und Erzieher*Innen Risiken der Ansteckung.

2. Wir stellen für alle Hortkinder während der Hortzeit Sonnenschutzcreme und Hautpflege zur Verfügung.
Welches Produkt aktuell verwendet wird, erfragen Sie bei Bedarf bitte regelmäßig im Hort!
Bei Unverträglichkeiten stellen Sie bitte sicher, dass ein verträgliches Mittel (mit dem Namen Ihres Kindes) im Hort bereit steht. Bitte informieren Sie uns darüber! Wir können nicht gewährleisten, dass nur Ihr Kind auf die eigene Creme zugreift!

3. Die Gabe von Arzneimitteln in Kindertageseinrichtungen ist nicht erlaubt.
Ist diese aber lt. ärztlicher Erklärung medizinisch unvermeidlich und organisatorisch nicht anderweitig lösbar, sprechen Sie uns bitte an!

Allgemeines

Höhepunkte
Projekte und Geburtstagsfeiern werden geplant. Die Kinder erhalten dazu rechtzeitig einen Handzettel.

Vesperversorgung
wird von 14:00 bis 14:15 Uhr angeboten. Kinder, die während dieser Zeit an einer AG teilnehmen, packen bitte einen eigenen Snack zur Vesper ein. Flaschen dürfen mit Trinkwasser aufgefüllt werden.

Spielzeugtag
ist jeden Montag. Elektronische Geräte und Spielsachen mit Speichermöglichkeit sind allerdings verboten!

Abmeldungen
Ihres Kindes teilen Sie dem Flurdienst rechtzeitig mit oder übergeben sie per "Zettel" durch Ihr Kind.
Telefonisch sind wir nicht immer erreichbar, da unser Büro nicht ständig besetzt ist. Eine Abmeldung in der Schule erreicht uns nicht!

Unfallmeldungen
schicken wir an die Unfallkasse, wenn nach einem Unfall im Hort ein Arzt aufgesucht werden musste. Dazu teilen Sie uns unverzüglich den Arzt und dessen Befund mit.
Sollten Sie nach einem Hortunfall einen Arzt aufsuchen, wenden Sie sich bitte zwecks Unfallmeldung am nächsten Werktag an uns!

Ein kleiner Einblick in unserer Räume und unseren Hof

+

Schulhof Schulhof
Schulhof Schulhof
Bastelraum Bastelraum
Bastelraum Bastelraum
Bastelraum Bastelraum
Schulhof Zoo Schulhof Zoo
Fahrrad Ausflug Schulhof Zoo
Schulhof Winter Schnee Wir haben gebacken
Wir singen zusammen Der Weihnachtsmann ist da *freu*

+

Um sich davon zu überzeugen, dass unsere Einrichtung die Richtige für Ihr Kind ist, laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Besuch bei uns ein.
Nach Terminvereinbarung nehmen wir uns gerne Zeit für Sie!

Das Team vom Hort „Am Mündesee“