Hortkonzeption

„Das Kind ist Mittelpunkt unserer Arbeit“

Es kann alles, es muss nur genügend Freiräume
und Anregungen finden, sich auszuprobieren.

Schulhof der Puschkinschule

Inhalt

1. Unsere Einrichtung stellt sich vor:
1.1  Rechtsanspruch
1.2 Kinderschutz § 8a und 8b SGB VIII

2. Unser Bildungsauftrag
2.1 Körper, Bewegung und Gesundheit
2.2 Sprache, Kommunikation und Schriftkultur
2.3 Musik
2.4 Darstellen und Gestalten
2.5 Mathematik und Naturwissenschaft
2.6 Soziales Leben 

3. Voraussetzungen und pädagogisches Zielsetzungen
3.1 Bild vom Kind
3.2 Rolle der Erzieherin
3.3 Unsere Ziele in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern (Erziehungsziel)
3.4 Wie setzen wir unsere Ziele um? 

4. Partizipation und Beschwerde
5. Die Planung der Arbeit in unserem Hort
6. Raumgestaltung
7. Zusammenarbeit mit den Eltern
8. Öffentlichkeitsarbeit
9. Zusammenarbeit im Team
10. Kooperation mit der Schule
11. Qualitätsentwicklung und Sicherung

1. Unsere Einrichtung stellt sich vor:

Unser Hort befindet sich in der Altstadt von Angermünde, nahe dem Mündesee gelegen. Das Gebäude befindet sich auf dem Gelände der Puschkinschule (Verlässliche Halbtagsgrundschule).

Gemeinsam nutzen wir das Außengelände mit Spiel- und Kletterbereichen sowie einen Boltzplatz. Unser Gelände und die nähere Umgebung wie z. B. der Spielplatz und die Grünanlagen am Mündesee, der Kaisergarten und der Sportplatz am Unterwall bieten vielfältige Möglichkeiten zur abwechslungsreichen Freizeitgestaltung.

In unserem Hort betreuen wir 150 Hortkinder der Stadt Angermünde, sowie aus den umliegenden Ortsteilen.

Öffnungszeiten:

während der Schulzeit :
von 6:00 Uhr bis 7:25 Uhr (Frühhort)
von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr / Fr. schon ab 12.30 Uhr

während der Ferien:
von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr (im Wechsel mit dem Hort „Abenteuerland“ in der Gustav Bruhn Schule)

Wir arbeiten gruppenoffen und altersgemischt, nach dem Situationsansatz in 9 Funktionsräumen mit verschiedenen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in einem Gebäude über zwei Etagen. Zusätzlich stehen uns 2 Räume der Grundschule in Containerbauweise zur Nutzung zur Verfügung. Diese befinden sich unmittelbar neben dem Hortgebäude auf dem Außengelände.

1.2 Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch, die Aufgaben und Ziele unserer Einrichtung sind im Kindertagesstättengesetz (KitaG) §1 des Landes Brandenburg geregelt.

•      Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder
•      Erschließung von Erlebnis-, Handlungs- und Erkenntnismöglichkeiten ausgehend von den Bedürfnissen des Kindes
•      Stärken der Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder
•      Entfaltung der körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten sowie die Unterstützung der seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte
•      gleichberechtigtes, partnerschaftliches, soziales und demokratisches Miteinander
•      verantwortlicher Umgang mit der Umwelt

1.2 Kinderschutz gemäß § 8a und 8b SGB VIII
Die inhaltliche Absicht ist es, Kinder noch besser vor Missbrauch, Vernachlässigung oder anderer Kindeswohlgefährdung zu schützen.

In diesem Zusammenhang stellt der Träger unserer Einrichtung zwei Kinderschutzfachkräfte als Ansprechpartner*innen zur Verfügung, die in Verdachtsfällen beratend hinzugezogen werden und dabei unterstützen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ferner stehen vom Jugendamt anerkannte insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, welche ebenfalls jederzeit beratend hinzugezogen werden können.

Ein vom Träger, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, festgelegter Handlungsablauf stellt sicher, dass bei vermuteter oder festgestellter Kindeswohlgefährdung die jeweiligen Mitarbeiter*innen gleichermaßen zielführend tätig werden.

Das Wohl eines jeden Kindes hat hierbei oberste Priorität und wird im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme des Kinder- und Jugendnotdienstes sichergestellt.

Zum Schutz aller Kinder hat sich unser gesamtes pädagogisches Personal zu verantwortungsvollem Handeln nach festgelegten Grundsätzen verpflichtet.

Diesen entsprechend herrscht in unserer Einrichtung eine kollegiale und fachliche Austauschkultur, welche uns zu gegenseitiger Obacht und entsprechendem Einschreiten verpflichtet. So soll möglicher institutioneller Gewalt z.B. in Form der Missachtung von Kinderrechten vorgebeugt und sofern erforderlich entgegen gewirkt werden.

Um alle möglichen Formen von Gewalt zu berücksichtigen und ein entsprechend einheitliches Handeln in den verschiedenen Fällen zu gewährleisten, erarbeiten wir im Team derzeit ein umfangreiches Gewaltschutzkonzept, welches künftig allen Mitarbeiter*innen Orientierung und Handlungssicherheit geben soll. In ihm wird sämtliches Personal von der Leitung bis zur Wirtschaftskraft Berücksichtigung finden.

An der verlässlichen Halbtagsgrundschule ist zudem eine Schulsozialarbeiterin fest angestellt. Das bietet für unsere Einrichtung den Vorteil einer engen vertraulichen Zusammenarbeit. Hierzu finden im Bedarfsfall Zusammenkünfte statt und gewährleisten eine schnelle Möglichkeit, gezielt handeln zu können und eine Nachhaltigkeit erforderlicher Maßnahmen zu prüfen. Dies geschieht gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt.

Bei jeder Gefährdungseinschätzung werden die Erziehungsberechtigten sowie das Kind einbezogen. Der Schutz des Kindes darf dabei zu keiner Zeit in Frage gestellt werden.

2. Unser Bildungsauftrag

Die Bildungsarbeit unterstützt die Neugier der Kinder, fordert ihre eigenaktiven Bildungsprozesse heraus, greift Themen der Kinder auf und erweitert sie. Der Hort ermöglicht es, den Kindern die Zeit gestaltbarer, intensiver und erfahrungsstimmulierender zu erleben.

Die Grundsätze elementarer Bildung mit den 6 Bildungsbereichen geben unserem Hort einen Rahmen, den wir mit Leben füllen.

2.1 Körper, Bewegung und Gesundheit
Wir bieten einen Wechsel zwischen An- und Entspannung an und achten auf aktive Bewegungsmöglichkeiten. Wir regen zur Selbstbestimmung ihrer Aktivitäten und  zu Herausforderungen an und achten auf einen ausgewogenen Tagesablauf durch:

•      verschieden gestaltete Bewegungsräume (Dschungelgerät, Kletterwände, Darts, Billard usw.)
•      interessante Spielplätze (Bolzplatz, Kletterwelten, Sand- u. Matschecke)
•      verschiedene Höhepunkte im Freien oder in der Turnhalle (Drachenfest, Spiel & Spaß auf Rädern, Spaßolympiade, Fußballspiele, Fasching u.a.)
•      abwechslungsreiche Feriengestaltung (Radfahren, Wandern, Kegeln uvm.)
•      flexible Essenzeiten, Bereitstellung von Tee, Vesper nach Schulschluss
•      gesundes Kochen und Backen in unserer Kinderküche

2.2 Sprache, Kommunikation und Schriftkultur
Unsere Aufgabe ist es, die Kinder in ihrer sprachlichen Kommunikation und schriftlichen Kompetenz zu unterstützen und zu fördern. Dabei lernen sie zu reden, zu verhandeln, sich mitzuteilen, ihre Wünsche und ihre Kritik zu äußern, zuzuhören, und nachzufragen. Dadurch ist es den Kindern möglich, sich mit anderen zu verständigen, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und ihren Alltag mitzugestalten und zu verändern. Wir erreichen das durch:

•      gemeinsame Treffpunktrunden, altersgemischte Spielrunden
•      große Auswahl von Quiz-, Rätsel-, Tisch- und Regelspielen   
•      gemeinsame Geburtstagsfeiern
•      Weihnachts- und Trödelmarkt
•      Beschriftung von Alltagsgegenständen in den Räumen
•      Medienpädagogische Angebote (Tablet, Wii)

2.3 Musik
Die Musik ist ein zentraler Bestandteil und eine Grunderfahrung im Alltag der Kinder. Sie hat einen positiven Einfluss auf ihre emotionale, seelische und geistige Entwicklung.

•      Nutzung vielfältiger Medien (CD Player, Bluetooth-Box, Wii)
•      Schaffung von Gelegenheiten, um ihre Begabungen zu zeigen (Talente-show, Karaoke)
•      enge Zusammenarbeit mit der Musikschule
•      freier Zugang zu Instrumenten (Keyboard, Klanginstrumente, Trommeln)
•      Singen und Tanzen in fröhlicher Runde

2.4 Darstellen und Gestalten
Kreatives Gestalten hat bei uns einen hohen Stellenwert. Unsere Kinder werden allseitig gefordert und gefördert. Sie sollen Dinge wahrnehmen, verarbeiten und ihre Gefühle und Körperempfindungen zum Ausdruck bringen. Alle kreativen Tätigkeiten unserer Kinder sind eng mit dem Verstehen der Welt verbunden. Dabei werden die Kinder zur Selbstständigkeit angehalten. Wir stehen ihnen hilfreich zur Seite und geben Anregungen durch:

•      Beteiligung an der Raum- und Flurgestaltung
•      Basteln mit vielfältigen Materialien
•      Computer mit Lern- und Malprogrammen
•      Theaterspiel, Puppentheater, Verkleidungsutensilien
•      Rollenspiele aller Art
•      interessante Baumaterialen: z.B. Magnetspiele, Murmelbahn, Lego u.v.m.
•      Matschecke auf dem Spielplatz,  Mündeseespielplatz mit dem Wasserlauf
•      Schreibwerkstatt

2.5 Mathematik und Naturwissenschaft
Ausgehend von der natürlichen Neugier der Kinder sollen sie Zusammenhänge ergründen, Kompetenzen entwickeln, Naturgesetze erkunden, experimentieren sowie Alltags- und Umwelterfahrungen sammeln. Dafür stehen zur Verfügung:

•      Kleine Bibliothek mit Lehr- und Sachbüchern
•      Nutzung der Materialien zum Rechnen und Schreiben, sowie der Tafeln
•      Wanduhren zur zeitlichen Orientierung in allen Räumen und Fluren
•      große Auswahl abwechslungsreicher Tisch- und Regelspiele
•      verschiedene Bau- und Konstruktionsmaterialien
•      Computerspiele
•      Umgang mit Maßeinheiten in der Kinderküche
•      Lernwerkstatt zum Experimentieren und Forschen

2.6 Soziales Leben
Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Entwicklung des Eigen- und Gemeinsinns unter Beachtung der Individualität von Jungen und  Mädchen. Im sozialen Zusammensein erlebt jedes Kind Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Anerkennung aber auch Ablehnung. Im Hort wird durch Regeln und Grenzen zugunsten des Gemeinsinns gehandelt. Eigene Interessen, Bedürfnisse, Wünsche und Gefühle finden ihren Ausdruck für die der Andere zu sensibilisieren ist durch:

•  monatliche Höhepunkte, Geburtstagsfeiern, Fasching, Talenteshow, Mottowochen
•  gemeinsame Nutzung aller Räume und Spielecken
•  Schaffung von Möglichkeiten, dass Kinder ungestört verhandeln können.

3. Voraussetzungen und pädagogische Zielsetzungen

3.1 Bild vom Kind
Jedes Kind ist eine Persönlichkeit und Experte seines Lebens. Es setzt sich mit seiner Umwelt ständig auseinander. Jungen und Mädchen sind unterschiedlich in ihrer Entwicklung, in ihrem Handeln und in ihren Emotionen. Wir setzen Vertrauen in die Selbständigkeit unserer Kinder und lassen sie deshalb kleine Wege außerhalb des Hortes zurücklegen (wie z.B. zum Mündeseespielplatz, zur Bushaltestelle, zu den Musikschul- und Sport-AG`s).

3.1.1 Rechte und Bedürfnisse von Kindern
Rechte und Bedürfnisse von Kindern sind oftmals identisch. Kinder haben Bedürfnisse und sie haben ein Recht darauf, dass man auf diese eingeht. Im Zusammenleben mit jüngeren und älteren Kindern in einem Haus ist die Durchsetzung all dieser Bedürfnisse als Recht des Kindes bzw. des Erwachsenen nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten realisierbar. Die Erzieher*innen kennen die Bedürfnisse der Kinder, beachten sie und versuchen, ihnen gerecht zu werden.

Bedürfnisse von Kindern unserer Zeit
Nahrung, Kleidung, Schlaf, Entfaltung, Förderung Liebe, Annahme, Achtung, eigene Entscheidungen treffen, Zeit, Gerechtigkeit, Vertrauen, Ausprobieren dürfen, Fehler machen dürfen, Kreativ sein, Freunde, Freiheit und Grenzen, Träume, Fantasie, Forschen, Experimentieren, Verlässlichkeit, Orientierung, Sicherheit, Fragen, Antworten, Besitzen, Schenken, Mitteilen, Spaß, Freude,
Selbständig sein, Dummheiten, Lachen, Weinen, Heiterkeit, Frohsinn, Zusammensein, Alleinsein, Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen

Rechte von Kindern
auf Fragen und Antworten
auf Gefühle zeigen
auf die eigene Meinung
auf Ruhe und Bewegung
auf Selbständigkeit
auf Aktivität und Passivität
auf Eigenverantwortung
auf Fehler machen
auf Zeit auf Hilfe
auf die eigene Fantasiewelt
auf Besitz
auf Grenzen und Orientierungshilfen
auf leibliches und seelisches Wohl
auf Freundschaft
auf Spaß und Freude
auf Entwicklung im eigenen Tempo
auf individuelle, ganzheitliche Förderung
auf Erholung und Urlaub
auf freies Spielen
auf Anerkennung seines Tuns
auf freie Entscheidungen
auf Unabhängigkeit von Erwachsenen
auf gestaltbare, veränderbare Umgebung
auf Experimentierlust
auf Ausprobieren
auf Allein- oder in Gemeinschaft sein
auf Gesundheit und Fürsorge

3.2 Rolle der Erzieher*in
Wir verstehen uns als Begleiter und Unterstützer unserer Kinder, in dem wir die Lern und Bildungsprozesse anregen, zu persönlichen Lernbestrebungen motivieren und darin unterstützen. Wir stehen den Kindern auf Augenhöhe vertrauensvoll gegenüber und achten ihre Individualität.

Wir gestalten und begleiten offene Lernarrangements. Wir moderieren die Lernphasen und sind ebenfalls bereit dazuzulernen. Die Beobachtung der Kinder ist Grundlage für die Vorbereitung unserer Aktionen sowie von Projekten.

3.3 Unsere Ziele in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern
Wir wollen, dass der Erwachsene, der das Kind einmal sein wird, entsprechend seiner Individualität den Anforderungen der Gesellschaft gerecht wird, die Verschiedenheit der Menschen akzeptiert und Verständnis für die unterschiedlichen Lebensumstände entwickelt.

3.4 Wie setzen wir unsere Ziele um?
In der gruppenoffenen Arbeit wird den Kindern Zeit und Raum für die freie Nachmittagsgestaltung in unseren Funktionsräumen gegeben. Die Kinder entscheiden frei über ihre Teilnahme an angebotenen Aktivitäten. Wir bieten ihnen Begleitung und geben Orientierung im Prozess des Hineinwachsens in eine vielfältige soziale Lebenswelt. Die Bildungsprozesse werden von und mit den Kindern gestaltet.

Wir begleiten die Kinder auf der Basis wechselseitiger Anerkennung, sind ihnen Partner, Berater und Vorbild im Gestalten pädagogischer Prozesse und nehmen ihre Anregungen ernst. Gemeinsam aufgestellte einheitliche Hortregeln werden vom gesamten Team und den Kindern auf ihre Einhaltung überprüft. So erfahren Kinder die Konsequenzen ihres Handelns und wir stärken Ihre Kompetenz, in unserer Gesellschaft mit ihren vielfältigen Normen zu bestehen. Jedes Kind ist dabei Subjekt seines individuellen Lern- und Entwicklungsprozesses.

4. Beschwerdeverfahren & Partizipation

Kindertageseinrichtungen sind seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 verpflichtet, geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten nachzuweisen (§ 45, Abs. 3 SGB VIII).

Eine „Beschwerde“ wird im Alltag oft als negativ empfunden und als Angriff erlebt, daher ruft sie oft eine ablehnende Haltung hervor und es wird versucht, sie zu vermeiden.

Wir verstehen in ihr jedoch vielmehr die Möglichkeit, wertvolle Rückmeldungen zu erhalten, die uns die Wirkung unseres Handelns und unserer Arbeit auf andere verdeutlichen.

Hinter jeder, wie auch immer geäußerten Beschwerde, steckt ein nicht erfülltes Bedürfnis. Die Auseinandersetzung mit einer Beschwerde bedeutet für uns demnach die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen von: Kindern, Eltern, Gästen, Mitarbeitern

In unserem Team herrscht eine beschwerdefreundliche Grundhaltung.

Da das Äußern von Beschwerden oft auch mit Hemmungen verbunden ist, räumen wir ein, Beschwerden, Kritik oder Anregungen in verschiedensten Situationen anzubringen. Außerhalb unserer Einrichtung sind mögliche Anlaufstellen:

•      Stadt Angermünde; Markt 24; 16278 Angermünde
•      Landkreis Uckermark; Jugendamt; Karl-Marx-Straße 1; 17291 Prenzlau

Zusätzlich bieten wir im Hort gezielt Möglichkeiten an, sich offen oder anonym zu äußern.

4.1 Kinder
•      Gespräche mit Wunsch-Erzieher*in
•      Gespräche mit Leitung
•      Gespräche mit den von ihnen jährlich gewählten Hortsprechern
•      Gespräche mit ihren Eltern (als Übermittler)
•      Hortsprecherversammlung
•      Hortversammlung
•      formlose Kinderkonferenz
•      Kinderbefragung (persönlich / Fragebogen)
•      Hort-Krims-Kram-Kasten (anonymer Briefkasten)

„Im Kontext der Kindertageseinrichtungen bedeutet das, dass Kinder erfahren, dass ihre Meinungen gehört und respektiert werden, dass sie kennen lernen, wie Entscheidungen gemeinsam ausgehandelt werden und erleben, dass sie mitgestalten und etwas bewirken können.“

„Kindern in Kindertageseinrichtungen müssen daher ihre Rechte aktiv nahe gebracht werden. Sie müssen ihnen zugestanden und bekannt gegeben werden; und sie müssen darin unterstützt werden sie wahrzunehmen.“ 

Unser gesamtes Team hat bewusst und reflektiert entschieden, Kinder in ihrer Autonomie zu unterstützen und ihnen mit einer grundlegenden Haltung von Anerkennung und Respekt zu begegnen. Wir verstehen Beschwerden von Kindern als wichtigen Beteiligungsprozess und wissen, dass Kinder demokratische Kompetenzen erwerben wenn sie in ihrem Umfeld erleben, dass sie als einzigartige Individuen in der Gesellschaft wahrgenommen und anerkannt werden und mit all ihren Besonderheiten dazu gehören.  

Wir teilen den Kindern ihre Beteiligungsmöglichkeiten auf vielfältige Weise mit (z.B.: Aushänge,  Standardschilder, Gesprächsrunden, Handzettel) und berücksichtigen dabei die Fähigkeiten der unterschiedlichen Alterststufen. Oft nutzen wir mehrere Möglichkeiten gleichzeitig um sicher zu stellen, dass jedes Kind gut informiert ist.

Die Auseinandersetzung mit Beschwerden als Teil von Partizipation bedeutet für uns gleichzeitig die Chance, die Qualität unserer Interaktionsprozesse mit den Kindern grundsätzlich zu reflektieren und zu verbessern. Wir nehmen jede Beschwerde ernst und bearbeiten diese abschließend im Team, bei Bedarf unter Einbeziehung von Kindern, Träger und Elternvertretern.

4.2 Eltern und Gäste
•      Tür- und Angelgespräche
•      Elterngespräche mit Wunsch-Erzieher*in
•      Leitungssprechstunde (Mittwoch 15:30 – 16:30 Uhr)
•      Elternbefragung (persönlich / Fragebogen)
•      Hort-Krims-Kram-Kasten (anonymer Briefkasten)
•      Gespräche mit Elternvertreter*innen
•      Kitaausschusssitzungen

Bekannt gegeben werden die Möglichkeiten durch dauerhafte und aktuelle Aushänge, sowie unserem Eltern-Wegweiser. Der Wegweiser wird in einem Standardprozess jährlich erarbeitet und an jede Familie zu Beginn eines Hort-Jahres ausgegeben. Zusätzlich hängt ein Exemplar dauerhaft und frei zugänglich im Flur aus. Zu einzelnen Beschwerdemöglichkeiten erhalten Eltern persönlich Informa-tionen und ggf. Anschreiben.

4.3 Mitarbeiter
•      Gespräche mit Kollegen / Vorgesetzten
•      Gespräche mit dem Träger oder dem Personalrat
•      Befragungen
•      Interne Evaluation
•      wöchentliche Dienstberatungen
•      tägliche Team-Absprache-Runden
•      Team-Fortbildungen
•      Teambildende Maßnahmen / Teamabende (in der Freizeit)
•      Mitarbeitergespräche

Durch regelmäßige gemeinsame Reflexionen und Austausch zum Umgang mit Beschwerden und der dazugehörigen offenen Haltung, wissen die Erzieher*innen um ihr Recht diese vorzubringen. Als sehr wichtiger Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit sind offene Ansprachen nicht weg zu denken.

Institutionalisierte Möglichkeiten werden durch Informationsschreiben, Dienstanweisungen und Unterweisungen bekannt gegeben.

5. Die Planung der Arbeit in unserm Hort

Wir orientieren uns an den Wünschen der Kinder und planen durch Beobachtungen unsere pädagogische Arbeit. Gemeinsam mit den Kindern werden Aktionen durchgeführt, diese besprochen und mit neuen Ideen belebt. Entsprechend der Funktionsräume planen wir Angebote und Projekte. Da das Kind Mittelpunkt unserer Arbeit ist, richten wir uns nach dem Situationsansatz und sind immer bemüht, schnell und aktuell eine Wissensvermittlung und Erfahrungen mit geeigneten Methoden weiterzugeben.

6. Raumgestaltung

Unsere Räume sind den Kindern jeder Zeit zugänglich und die Materialien sowie Spielutensilien können frei genutzt werden. Ein Ampelsystem zeigt den Kindern auf, welche Materialien nur im Beisein der Erzieher*Innen zu nutzen sind. Den Räumen sind verschiedene Haupt-Funktionen zugeordnet. In jedem Raum gibt es Regeln, die gemeinsam mit den Kindern aufgestellt werden.

Spielraum 1
Gestaltet wie ein kleines Dorf in einem Raum, finden die Kinder in den unterschiedlich farbigen Häusern verschiedene Rollenspielmöglichkeiten wie:
Lebensmittelgeschäft, Friseur- und Kosmetiksalon, Wohnung oder Restaurant, Hundehütte, Waschhaus, Barbiehaus, Modeboutique, Bank oder Arztpraxis sowie die Möglichkeit zur Gestaltung eines Puppentheaters.

Spielraum 2
Vielfältige Bau- und Konstruktionsmaterialien laden zum Erfinden individueller Spielwelten ein. Tierfiguren, Autos und Spielfiguren bereichern das Spiel der Kinder.

Spielraum 3
Variationsreiche Gesellschafts- und Regelspiele für Kindergruppen oder Einzelspieler stehen an Tischen zur Verfügung. Vertikales Konstruieren an Magnetwänden wird durch Magnetbausteine in einem abgeteilten Spielbereich ermöglicht. Hier befindet sich eine Küchenzeile zur Versorgung mit Getränken, Ferienfrühstück und Vesper, sowie für pädagogische Angebote rund um das Kochen und Backen.

Spielraum 4
Bewegungsraum mit Möglichkeiten für Tanz- und Bewegungsspiele sowie für autogenes Training, Yoga und Massagen. Eine vollflächige Spiegelwand ermöglicht zusätzliche Wahrnehmungsmöglichkeiten. Modenschauen und Balancepacours sind ebenso möglich wie artistische Darbietungen und Talentshows.

Raum 5
Bastel- und Kreativraum zum Entfalten der eigenen Persönlichkeit und zum Erlernen vielfältiger künstlerischer und motorischer Fertigkeiten. Kunst ermöglicht Kindern ihre Erfahrungen und ihre Sichtweisen auf die Welt darzustellen und ihrer Fantasie Ausdruck zu verleihen.

Raum der Stille 5b
Anregungsreich gestaltete Leselandschaft zum Entspannen und um sich zurück zu ziehen oder auszuruhen. Austausch und ruhiges Spielen in Abgeschiedenheit mit bis zu vier Kindern ist hier möglich.

Spielraum 6
Musik als wichtiges Austausch- und Kommunikationsmittel findet hier Raum. Vielfältige Musikinstrumente und Materialien stehen den Kindern zur Verfügung. Eine Tafel, ein inszenierter Klassenraum mit Büro und die passenden Utensilien laden die Hortkinder zum Schule spielen ein und ermöglichen ihnen dabei die eigene Umsetzung der ihnen vertrauten Berufsbilder wie Lehrer*innen, Hausmeister*Innen und Sekretär*Innen.

Spielraum 7
Raum zur sportlichen Betätigung und zum Stressabbau, sowie zur Auslebung der Bewegungsbedürfnisse. Die Materialien und Matten werden ebenso zum Bau von Höhlen und Buden verwendet, wie sie für Entspannungsrunden und Phantasiereisen eingesetzt werden können.

Spielraum 8
Holzwerkstatt mit Basismaterialien zum Sammeln eigener Erfahrungen im Umgang mit dem Material Holz. Schrauben, Sägen, Feilen und Bohren gehören unter Berücksichtigung der Sicherheitsregeln zu den Möglichkeiten der Kinder. Schreibwerkstatt mit Materialien zum Entdecken der Schriftkultur. Briefe schreiben und versiegeln sowie Sinneserfahrungen mit Buchstaben und der Umgang mit der Tastatur können hier erfahren werden.

Experimentierbereich mit regelmäßig wechselnder anregungsreicher Auslage und vielfältigen Materialien, die zum Erkunden und Erfahrungen machen einladen. Themenschwerpunkte sind hierbei unter anderem: Wiese und Wald, unser Körper und unser Sonnensystem. Freude und Interesse am Erforschen und Experimentieren wird geweckt und entwickelt. Eine umfangreiche Sachbuch Bibliothek sowie Experimentieranleitungen und Lernkarten stehen den Kindern zur Verfügung.

Kinderküche 9
Kochen und Backen sowie Aktionen zur gesunden Ernährung werden hier in unterschiedlichen Arbeitshöhen für kleine und größere Kinder angeboten.

Essenraum mit Kinderbühne
Tägliche Nutzung für Tisch- und Regelspiele, Basteln, Tischkicker, Tanz und Theater. Raum für gemeinsame Mahlzeiten im Rahmen der Schulzeit und in den Ferien sowie für Aktionen und Feste wie z.B. Geburtstagsfeiern, Mini Playbackshow, Fasching, Trödelmärkte, Oma-Opa-Tage und weiteres.

Doppelnutzung von Klassenräumen
Von drei durch einen Flur zusammenhängenden Schulräumen in Containerbauweise, stehen uns in der Hortzeit zwei Räume mit Waschmöglichkeiten zur Verfügung. Die Schule nutzt während der Schulzeit einen davon als Klassenraum und den zweiten als Förderraum. Die Gegebenheiten der Schulräume fließen während der Hortzeit in die Gestaltung der Spielmöglichkeiten ein und ergänzen sie.

Schulraum 1.02 – Förderraum für Kleingruppen (max. 12 Schüler)
Nutzung als Hort-Gruppenraum für:
• Schulspiel in authentischer Umgebung
• Malen, Lesen und Gesellschaftspiele
• Mobile Playmobilwelten
• Spiele mit Tierfiguren und Bausteinen.
• Experimente

Schulraum 1.03 – Klassenraum (24 Schüler)
Nutzung als Hort-Spielraum für:
• Billard
• Bayblade
• Dominobahnen


7. Zusammenarbeit mit den Eltern

•      jährliche Elternversammlungen
•      Leitersprechstunde wöchentlich
•      Elternsprechstunden
•      Elterngespräche bei Bedarf
•      jährlicher Elternwegweiser
•      regelmäßige Elterninformationen
•      Einbeziehung der Eltern in Projekte
•      Arbeit mit dem Kita-Ausschuss

8. Öffentlichkeitsarbeit

•      Informationstafel auf dem Flur zu aktuellen Themen und Terminen
•      Teamvorstellung im Eingangsbereich
•      Dokumentation unserer Arbeit durch Fotoausstellungen oder Kinderarbeiten
•      Veröffentlichung durchgeführter Projekte
•       Internetauftritt: www.angermuende.de
•      Nutzung der regionalen Presse
•      Teilnahme an Veranstaltungen in der Stadt
•      Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Trägern wie z.B. Jugendtöpferei, DRK, Naturwacht und NABU

9. Zusammenarbeit im Team

Wichtig ist uns eine offene und ehrliche Atmosphäre zum Wohle unserer Kinder. Das streben wir an durch:

•      wöchentliche Dienstberatungen
•      Planung gemeinsamer Höhepunkte, Feste, Feiern, Projekte sowie der Feriengestaltung
•      Austausch zum Entwicklungstand der Kinder sowie der Verhaltensweisen
•      kollektiver Austausch zu Beobachtungen und Einschätzungen der Kinder
•      Belehrungen, Dienstanweisungen
•      Weitergabe individueller Fortbildungsinhalte an das Team
•      jährliche Teamfortbildungen
•      Dienstplanregelungen
•      tägliche Absprachen zu organisatorischen und pädagogischen Dingen

10. Kooperation mit der Schule

Mit der Puschkin-Grundschule als ständigen Kooperations-Partner arbeiten wir eng zusammen. Die positive Zusammenarbeit von Hort und Schule bedeutet für beide Seiten ein gegenseitiges Geben und Nehmen, Schaffen neuer Freiräume und Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten.

Um einen direkten Austausch über die gemeinsamen Belange im Schul- und Hortalltag zu ermöglichen finden regelmäßig Treffen auf Leitungsebene statt. Absprachen zwischen Erzieher*innen und Klassenleher*innen ermöglichen professionelles Handeln mit individuellem Blick auch auf einzelne Kinder.

Der Rahmen der Zusammenarbeit ist in der Kooperationsvereinbarung festgeschrieben. Diese beinhaltet auch Absprachen zur gegenseitigen Teilnahme an Gremien, Veranstaltungen und Projekten.

Die Zusammenarbeit gestaltet sich im Mittagsband und in der individuellen Lernzeit wie folgt:

1. und 2. Klasse – Montag bis Donnerstag



3. und 4. Klasse – Montag bis Donnerstag



Freitag
verantwortlich Schule:

•      11.20 – 11.40 Uhr Mittagspause für Klassen 3 - 6

verantwortlich Hort:

•      ab 12:30 Uhr Hortbetreuung Klassen 1 - 3
•      12.30 – 12.45 Uhr Mittagessen bei Bedarf für Nicht-Hortkinder Klassen 1 - 2
•      12.30 – 13.15 Uhr Mittagessen für Hortkinder Klassen 1 – 2
•      ab 13.20 Uhr Hortbetreuung Klassen 4

11. Qualitätsentwicklung und Sicherung

Die bestmögliche Praxis zu erreichen ist unser Anspruch. Hierzu bilden die „Bausteine für die pädagogische Arbeit in Brandenburgischen Horten“ von Dr. Roger Prott sowie die „Grundsätze elementarer Bildung“ die wichtigsten Grundlagen und schildern den Idealfall in der Praxis.

Um Qualität bewerten und vergleichen zu können, unsere Ansprüche in der Praxis umzusetzen, wurden verbindliche und überprüfbare Standardprozesse schriftlich festgehalten. Diese werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und falls erforderlich ergänzt.

Die stetigen Anpassungen und Änderungen die darin vorgenommen werden, sind ein deutliches Indiz für unsere lebendige pädagogische Austauschkultur. Sie bezeugen die enorme Flexibilität, die unsere Zusammenarbeit, mit sich ständig verändernden Persönlichkeiten erfordert und sind geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen und den sich stets anpassenden Wertevorstellungen unseres gesamten Teams.

Zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Arbeit nutzen wir:

im Team:

•      Kompetenzen unserer staatlich anerkannten Erzieher*innen sowie der geschulten Praxisanleiter*innen
•      Qualifizierung der einzelnen Mitarbeiter*innen durch jährliche individuelle Fortbildungen
•      jährliche Teamfortbildungen
•      Themenorientierte Leitungsbesprechungen
•      Evaluation unserer Arbeit
•      regelmäßige Reflexion und Überarbeitung unseres Konzeptes
•      Einzelgespräche zwischen Mitarbeiter*innen und Leitung
•      jährliche Beurteilungsgespräche
•      Team- und Fallbesprechungen in Groß- und Kleingruppen
•      Fallbesprechungen mit der Schulsozialarbeiterin und den Lehrer*innen
•      einrichtungsübergreifender fachlicher Austausch
•      regelmäßige Rundgänge der Leitung und des Qualitätsteams
•      interne Kontrollen und feste Verantwortlichkeiten für einzelne Bereiche
•      Mitarbeiterbefragungen

 
durch den Träger:

•      Einsicht und Auswertung der pädagogischen Konzeption
•      Auswertung der Belegungs- und Fluktuationsdaten
•      Teilnahme an Kitaausschusssitzungen

mit den Kindern und Eltern:

•      geeignete Verfahren der Beteiligung (siehe Punkt 4)
•      Befragungen